Sprechen wir über Geld und Schulden
Wenn Sie die Schuldenlast drückt, Sie die Briefe und Mahnungen erst gar nicht mehr aufmachen und wenn das fehlende Geld zum beherrschenden Thema der Familie wird, dann bieten wir Ihnen an, über Geld und Schulden mit uns zu sprechen.
Jeder zehnte Erwachsene in Deutschland gilt als überschuldet. Wenn das monatliche Einkommen nicht mehr ausreicht die notwendigen Lebensunterhaltskosten (Miete, Strom, Essen und Trinken) und die fälligen Raten und Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet und zahlungsunfähig.
Es gibt verschiedene Ursachen und Anlässe, die in die Überschuldung führen können, z.B. Arbeitslosigkeit, Scheidung und Trennung, eine gescheiterte Selbständigkeit oder Immobilienfinanzierung.
Unsere Berater und Beraterinnen unterstützen Sie durch
- Klärung Ihrer finanziellen, sozialen und persönlichen Lebenssituation
- Haushalts- und Budgetberatung
- Existenzsicherung
- Informationen über das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Verhandlung mit den Gläubigern
- Einleitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet seit 1999 die gesetzliche Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 6 Jahren von den Schulden befreit zu werden. In einem Verbraucherinsolvenzverfahren sind viele Hürden zu nehmen. Über die Bedingungen und Abläufe beraten wir Sie bei Informationsveranstaltungen und persönlich. Unsere Beratungsstelle ist von der Regierung von Mittelfranken als Insolvenzberatungsstelle anerkannt.
Unsere Beratung ist kostenlos und unsere Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungsstelle steht allen Bürgern und Bürgerinnen aus Stadt und Landkreis Fürth, unabhängig von Alter, Religion und Nationalität, offen. Ihre aktive Mitarbeit ist erforderlich.
Unsere Schuldnerberatung arbeitet mit anderen sozialen Diensten zusammen.
Auf Anfrage übernehmen wir auch Informationsveranstaltungen zur Prävention.
Material und Informationen
Aktuell
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum neuen Pfändungsschutzkonto ab 1.1.2012. |